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Hier können Praxisinhaber oder deren Berechtigte mkg-chirurgische Praxen anmelden, die Stellenmarkten zur medizinsichen bzw. zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. Fachangestelltem anbieten. Die Anmeldung bedeutet nicht, dass aktuell ein Stellenmarktsplatz zur Verfügung stehen muss. Weiterhin bedeutet die Anmeldung nicht, dass die persönliche Bewerberauswahl entfällt. Eine Aufnahme, die ausschließlich mkg-chirurgischen Praxen offen steht, stellt möglichen Bewerberinnen bzw. Bewerbern lediglich Stellenmarktsmöglichkeiten dar. Damit können sich interessierte Personen direkt melden.